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Erfahrungen und Schwierigkeiten bei der Implementierung von Impfregistern in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt sind Impfungen bei Kindern bis zum vollendeten 7. Lebensjahr an das Gesundheitsamt namentlich zu melden. Ziel der Meldepflicht ist die Verbesserung und Stabilisierung der altersgerechten Durchimpfung. Bei der Umsetzung der Meldepflicht gibt es Schwierigkeiten, die mit einem Modellprojekt in den Gesundheitsämtern Magdeburg und Halle analysiert und behoben werden sollen.

Langues

  • Allemand

Année de publication

2004

Journal

Bundesgesundheitsblatt- Gesundheitsforschung- Gesundheitsschutz

Volume

12

Catégories

Pays

Mots-clés

Régions de l'OMS

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